Artikelgesetz

Zur Umsetzung der UVP-Änd-RL und der IVU-RL


 

BauGB-UVPG 2001
endgültig verabschiedete Fassung beider Gesetze

 

endgültig verabschiedete Fassung des
Änderungsgesetzes zum BauGB
und zum UVPG

 

beschlossen am 22.6.2001 von Bundestag und Bundesrat Presseerklärung BR

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Anträge der Bundesländer

Nordrhein-Westfalen 674/2/00

Thüringen 674/3/00

Schleswig-Holstein 674/4/00

Niedersachsen 674/5/00

Stellungnahme Bundesrat

 

Stellungnahme Bundestag

Gesetz endgültig verabschiedet
Presseerklärung Bundesrat
22.5.2001

Bernhard Stüer:

Folien zum Artikelgesetz

 

Der UVP-pflichtige Bebauungsplan JURA 2001

Klausur

2. und 3. Lesung
Bundestag
6.4.2001

 

Gesetzentwurf  14/5750
verabschiedet in 3. Lesung Bundestag

BauGB- und UVPG-Änderungen
mit Anlage 1 Nr. 18

Aktuelle Fassung nach der
3. Lesung Bundestag

Wegen des Ablaufs der Umsetzungsfristen
als Auslegungsmittel der EU-Richtlinien quasi geltendes Recht

Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG zur Umweltverträglichkeitsprüfung  und zum Habitatschutz

Bernhard Stüer

Der UVP-pflichtige Bebauungsplan

BauR 2001, August-Heft

 

Beispiel: Umweltbericht

Die EU-Änderungsrichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Änd-RL) und sowie die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmitzung (IVU-RL) sind nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt worden. Die Umsetzungsfristen beider Richtlinien sind bereits abgelaufen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH muss davon ausgegangen werden, dass beide Richtlinien daher unmittelbar gelten und von den Verwaltungsbehörden anzuwenden sind. Da die Richtlinien aber teilweise Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in das nationale Recht enthalten, empfiehlt es sich, die Richtlinien in der Weise anzuwenden, wie sich voraussichtlich das nationale Umsetzungsrecht entwickeln wird.

Die Umsetzung ist inzwischen in einem Artikelgesetz (Umweltgesetz 2001) geschehen, nachdem Bestrebungen, das gesamte Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, gescheitert sind. Die abschließenden Gesetzesberatung ist nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 11.5.2001 durch zustimmende Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag am 22.6.2001 erfolgt. Das Gesetz wird Anfang Juli 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

Die aktuellen Gesetzesänderungen für den Bereich des BauGB können hier abgerufen werden