BauGB-UVPG 2001 endgültig verabschiedete
Fassung des beschlossen am 22.6.2001 von Bundestag und Bundesrat Presseerklärung BR |
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Anträge der Bundesländer |
Gesetz endgültig
verabschiedet |
Bernhard Stüer: Der UVP-pflichtige Bebauungsplan JURA 2001 Klausur |
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2. und 3. Lesung |
BauGB- und UVPG-Änderungen Aktuelle Fassung nach der |
Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zum Habitatschutz |
Bernhard Stüer Der UVP-pflichtige Bebauungsplan BauR 2001, August-Heft |
Die EU-Änderungsrichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Änd-RL) und sowie die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmitzung (IVU-RL) sind nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt worden. Die Umsetzungsfristen beider Richtlinien sind bereits abgelaufen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH muss davon ausgegangen werden, dass beide Richtlinien daher unmittelbar gelten und von den Verwaltungsbehörden anzuwenden sind. Da die Richtlinien aber teilweise Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in das nationale Recht enthalten, empfiehlt es sich, die Richtlinien in der Weise anzuwenden, wie sich voraussichtlich das nationale Umsetzungsrecht entwickeln wird. Die Umsetzung ist inzwischen in einem Artikelgesetz (Umweltgesetz 2001) geschehen, nachdem Bestrebungen, das gesamte Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, gescheitert sind. Die abschließenden Gesetzesberatung ist nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 11.5.2001 durch zustimmende Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag am 22.6.2001 erfolgt. Das Gesetz wird Anfang Juli 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die aktuellen Gesetzesänderungen für den Bereich des BauGB können hier abgerufen werden |