Emssperrwerk

 

Planfeststellungsbeschluss vom 22.7.1999 seit dem 5.12. 2006 bestandskräftig

NLWKN lässt für Hebst 2008 zwei Probestaus zu

 

Emssperrwerk

Verwaltungsentscheidungen

Materialien

Gerichtsentscheidungen

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Emssperrwerk mit Hauptschifffahrtsöffnung

Dienstgebäude der WSD Nordwest in Aurich
Emsvertiefung
Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord-West (Aurich) vom 31.5.1994

Bernhard Stüer
Das Emssperrwerk

NdsVBl 2000, 25-31

Vogelschutz-RL

Die Umsetzung der Vogelschutz-RL in Niedersachsen

Vogelschutzgebiet Emsaußendeichsflächen und –sände von Terborg bis Emden

Vogelschutzgebiet Emssande

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VG Oldenburg
Urteil vom 16.5.2001

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Papenburger Hafen

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Bezirksregierung Weser-Ems Planfeststellungsbeschluss vom 22.7.1999 Ergänzungs- und Änderungsbeschluss

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Foyer vor den Sitzungssälen

 

OVG Lüneburg
Urteil vom 2.12.2004

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Hauptschifffahrtsöffnung

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Erlaubnisbescheid vom
18.7.2008

Gewässerkundlicher Landesdienst des NLWKN

Antrag auf gehobene Erlaubnis für zwei Probestaus

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Ergänzende Unterlage zu § 6 UVPG

 

 

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 Superstar Leo

 

Sperrwerksbeschluss durch Vergleich mit BUND seit Ende 2006 bestandskräftig

 

Emssperrwerk

(Gandersum). Die Prozesse gegen das Emssperrwerk sind durch einen Vergleich mit dem BUND Landesverband Niedersachsen vom 5.12.2006 endgültig erledigt. Zuvor hatten bereits das VG Oldenburg und das OVG Lüneburg grünes Licht für das Emssperrwerk gegeben. Die Klagen des BUND und eines Privatklägers wurden inzwischen zurückgewiesen. Alle anderen Kläger hatten auf Drängen des Gerichts die Klagen gegen das 400 Mio.-Projekt bereits in der ersten Instanz zurückgenommen. Drei unmittelbaren Anliegern hatte die Bezirksregierung Weser-Ems „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ eine Entschädigung im Hinblick auf die eingetretenen Lärmbelastungen gewährt. Damit ist das fast 10 Jahre dauernde Tauziehen gegen das Emssperrwerk beendet

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Öffnen und Schließen der Tore

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Hubtore

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Drehsegment der Hauptschifffahrtsöffnung

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Drempel und Tunnel unter den Toren

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Pumpen-Technik

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Betriebsgebäude und Stromversorgung

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Hydraulikanlagen

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Betonmassen und Verarbeitung

 

NLWKN: Zwei Probestaus der Ems im Herbst 2008

 

 

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Probestau Zulassungsbescheid
vom 18.7.2008

 

(Oldenburg). Inzwischen hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasser, Küste und Naturschutz (NLWKN) durch Bescheid vom 18.7.2008 zwei Probestaus für August und September 2008 angeordnet und im Kern wie folgt begründet:

Durch die Zulassung der beiden Probestaus werden gegenüber dem Sperrwerksbeschluss keine neuen Betroffenheiten ausgelöst. Die Anforderungen an den europäischen Gebietsschutz sind gewahrt. Die Probestaus werden in einem Zeitfenster durchgeführt, das hinsichtlich der Auswirkungen auf die Natur unkritisch ist. Das ist in den Fachgutachten überzeugend nachgewiesen. In den Monaten August und September 2008, in denen die beiden Probestaus durchgeführt werden sollen, sind Arten und Lebensräume des Emsästuars nicht betroffen – FFH-Fische (Flussneunauge, Meerneunauge und Finten) halten sich zu diesen Zeiten in anderen Bereichen auf –, sodass die beiden Stauvorgänge gemessen an den Erhaltungszielen verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie sind. Vernünftige Zweifel verbleiben hinsichtlich der Verträglichkeit des Vorhabens nicht, sodass es auch einer Abweichungsprüfung nach § 34 c Abs. 4 NNatG (= Art. 6 Abs. 4 FFH-RL) nicht bedarf. Selbst wenn man aber eine Unverträglichkeit des Vorhabens annehmen würde, wäre es zuzulassen, da die Gründe, die eine Abweichung rechtfertigen, gegeben sind (§ 34 c Abs. 3, 5 NNatG). Die Abweichung wäre zulässig, weil das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist, zumutbare Alternativen, den mit beiden Probestaus verfolgte Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht bestehen, eine Kommissionsbeteiligung nicht erforderlich ist und die zur Sicherung des Europäischen Netzes Natura 2000 notwendigen Maßnahmen der Kohärenz durch eine vorbehaltene Entscheidung sichergestellt sind.

Für die in den EU-Vogelschutzgebieten geschützten Vögel ist eine Betroffenheit außerhalb der Brutzeiten ebenfalls sicher auszuschließen. Die Entwicklung des Sauerstoffgehaltes in der Ems ist für die Vögel nicht von Bedeutung. Zudem ist durch ein Stauabbruchkriterium und die Verkürzung der Stauzeit auf maximal 3 Tiden (ca. 37 Stunden) eine zusätzliche Sicherheit geschaffen, dass das Vorhaben verträglich im Sinne des Europarechts ist und zudem auch ein Eingriff nach dem Naturschutzrecht sicher ausgeschlossen werden kann. Das wird in den vorliegenden Fachgutachten und behördlichen Stellungnahmen überzeugend nachgewiesen. Auch die Belange des europäischen und nationalen Artenschutzes sind gewahrt. Verbotstatbestände der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie sowie des durch den Gesetzgeber neu gefassten Artenschutzes (§ 42 Abs. 1, 5, § 43 Abs. 8 BNatSchG) werden nicht erfüllt.

Durch die Begrenzung der Gesamtjahresstauzeit auf 110 Stunden berechnet jeweils auf 365 Tage geht die Gesamtstauzeit unter Einbeziehung der Probestaus nur um 6 Stunden im Jahr über die im Sperrwerksbeschluss zugelassene Stauzeit hinaus und bleibt daher für die Schifffahrt, gewerbliche Wirtschaft und sonstigen Nutzer der Bundeswasserstraße in einem zeitlichen Rahmen, mit dessen Ausschöpfung ohnehin gerechnet werden muss. Die „Zusatzbelastung“ von lediglich 6 Stunden im Jahr ist geringfügig und überschreitet die Zumutbarkeitsschwelle eindeutig nicht.

Die Durchführung der beiden Probestaus bereits in diesem Jahr ist zwingend erforderlich, um die Umweltauswirkungen und die Verträglichkeit der Schiffsüberführungen im Juni 2009 und Juli 2011 auf einer fachlich ausreichenden Grundlage einer Naturmessung beurteilen zu können. Ansonsten müsste ohne diese Erkenntnisse, die in einer vergleichsweise unkritischen Zeit gewonnen werden können, über die anstehenden Schiffsüberführungen und damit auf einer unsicheren Datenbasis entschieden werden, was auch europarechtlich nicht unproblematisch erscheint. Erst recht gilt dies für die angekündigte allgemeine Stauzeitflexibilisierung, deren Planung und Beurteilung entsprechende Erkenntnisse voraussetzt.

Monitoringkonzept_Ems_Greifer_Dredge_Hamen_neu

Prof. Dr. Bernhard Stüer (Münster/Osnabrück)