Grundwasserstände in Korschenbroich

Von Prof. Dr. Bernhard Stüer (Münster/Osnabrück)

startseite_c


 

Grundwasserstände in Korschenbroich

Frühjahrs-Messergebnisse bleiben erheblich hinter „Worst -Case-Betrachtung“ zurück

VG Düsseldorf Beschluss vom 3.4.2001

Stadt nicht zum Einschreiten verpflichtet

Verantwortung liegt bei den Bauherren

neuss

Neuß-Grevenbroicher Zeitung

 

 

Rechtsgutachten

Grundwasserproblematik in Korschenbroich

Zusammenfassung Rechtsgutachten

Keine Haftung der Stadt

Ergänzungsgutachten

Abschlussbetriebsplanung Braunkohlentagebau

Klausur: Die steigenden Grundwasserstände

 

Abschlussbetriebsplanung

LKV 2002, 12

 

Das Problem. Im Stadtgebiet Korschenbroich aber auch im benachbarten Bereich des Stadtgebietes Kaarst treten mit einigen Schwankungen erhöhte Grundwasserstände auf. Die Ursache hierfür liegt in der Bruchlandschaft, die allgemein zu hohen Grundwasserständen führen kann. Dabei ergeben sich jahreszeitlich und über die Jahre nicht unerhebliche natürliche Schwankungen, die etwa im Bereich von 2 m liegen. Besonders in den 70er und 80er Jahren ergab sich in dem vorgenannten Bereich eine erhöhte Bautätigkeit, die teilweise an bereits vorhandene Nachbarbebauung anknüpfte, teilweise aber auch in Neubaugebieten stattfand. Hierfür hatten die Städte Korschenbroich und Kaarst bzw. ihre Vorgängergemeinden vor der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 Bebauungspläne aufgestellt. Als in den 80er Jahren Bürger wiederholt über feuchte Keller klagten, wurde Prof. Düllmann (Aachen) mit der Erstattung eines geologischen Gutachtens zu den Grundwasserverhältnissen beauftragt. Der Sachverständige kam in seinem im Jahre 1987 vorgelegten Gutachten zu der Erkenntnis, dass in dem fraglichen Bereich mit erhöhten Grundwasserständen zu rechnen sei. Dies ergebe sich vor allem aus einer langfristigen, einige Jahrzehnte übergreifenden Betrachtung. Entsprechende Erkenntnisse seien bereits damals bei Fachbehörden abrufbar gewesen.

Neben den auf natürliche Verhältnisse zurückzuführenden hohen Grundwasserständen in der Bruchlandschaft ergaben sich für Teilbereiche in Korschenbroich auch Auswirkungen des Braunkohlentagebaus Garzweiler II. Durch die Sümpfungsmaßnahmen wurden die Grundwasserstände bereits beginnend mit den 70er Jahren weiträumig abgesenkt, was zu entsprechenden Überlagerungen führte. Nach Abschluss des Tagebaus sollen diese Sümpfungsmaßnahmen jedoch eingestellt werden mit der Folge, dass sich in den vom Braunkohlentagebau heute noch beeinflussten Bereichen wieder die natürlichen Grundwasserstände einstellen. Die Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen ist ab dem Jahre 2005 geplant.

Nach Bekanntwerden einer Karte des Erftverbandes mit den höchsten anzunehmenden Grundwasserständen sind verschiedentlich Bürger an die Stadt Korschenbroich herangetreten und haben eine Sicherung vor einer Vernässung ihrer Keller durch Grundwasser verlangt. Die Stadt Korschenbroich hat sodann in Abstimmung mit dem Kreis Neuss, der Bezirksregierung und der Landesregierung als Wasserbehörden sowie dem Erftverband im Stadtteil Kleinenbroich drei Brunnen niedergebracht und das Grundwasser abgepumpt. Im Stadtteil Herrenshoff sind durch Absenken des Sees Grundwasserspitzen gesenkt worden. Diese Maßnahmen sind vorsorglich ergriffen worden und sind für einige Monate befristet. Inzwischen verlangen auch Grundstückseigentümer im Stadtteil Raderbroich von der Stadt Korschenbroich, entsprechende Brunnen niederzubringen und das Grundwasser großflächig abzupumpen.

Zudem sind haftungsrechtliche Fragen aufgetreten. Es ist von betroffenen Bürgern die Auffassung vertreten worden, dass die Städte Korschenbroich und Kaarst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in der grundwassergefährdeten Region haftungsrechtlich verantwortlich seien. Auch könne sich eine Haftung der beiden Städte daraus ergeben, dass sie als untere Bauaufsichtsbehörden Baugenehmigungen für die Errichtung von Gebäuden erteilt hätten, ohne auf die besonderen Grundwasserverhältnisse hinzuweisen.