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Bernhard Stüer

 

Als Sohn der Rechtsanwälte und Notare Dr. Bernhard Stüer und Martha Stüer geb. Feldhaus in Münster geboren, legte Bernhard Stüer nach dem Abitur am Gymnasium Paulinum in Münster sowie einem achtsemestrigen Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster im Jahre 1971 vor dem Justizprüfungsamt in Hamm das erste juristische Staatsexamen ab. Das Assessorexamen bestand er im Jahre 1974 und ist seit dieser Zeit als Rechtsanwalt in Münster zugelassen. Von 1973 bis 1978 war Stüer Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Raumplanung und öffentliches Recht (Prof. Dr. Werner Hoppe, WWU Münster). Im Jahre 1984 wurde Stüer zum Notar ernannt. Seit Februar 1997 ist Stüer Honorarprofessor an der Universität Osnabrück. Er liest dort das Bau- und Fachplanungsrecht sowie das Umweltrecht und bietet Seminare zum Verwaltungsverfahrens-, Umwelt- und Planungsrecht an. An der Westfälischen Wilhelms-Universität hat Stüer seit dem Wintersemester 1994 das Kommunalrecht und das öffentliche Baurecht sowie Raumordnungs- und Fachplanungsrecht gelesen. Daneben hat er mehrfach die Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene durchgeführt.

 

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht gehören insbesondere alle Teile des Bau- und Fachplanungsrechts sowie des Kommunalrechts einschließlich der Gebiets- und Funktionalreform sowie des Finanzausgleichs in den alten und allen neuen Ländern.

 

Sein wissenschaftliches Werk umfasst über 450 selbständige Beiträge und Tagungsberichte in Fachzeitschriften und zwanzig Bücher, unter ihnen das aus seiner Dissertation hervorgegangene Buch "Funktionalreform und kommunale Selbstverwaltung" (Schwarz-Verlag, Göttingen), die im Jahre 1995 erschienene, gemeinsam mit Werner Hoppe verfasste "Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht" (Boorberg-Verlag, Stuttgart) und das im Beck-Verlag (München) erschienene "Handbuch zum Bau- und Fachplanungsrecht". In der Reihe „Beck-Baurecht“ stellt Stüer Themen des Städtebaurechts und des Fachplanungsrechts dar: „Der Bebauungsplan“ und – gemeinsam mit Regierungsdirektor Willi Probstfeld „Die Planfeststellung“. Daneben treten Monographien zum Schulorganisationsrecht und das im Oktober 1997 erschienene "Kommunalrecht in NW in Fällen", das aus der von ihm in Münster seit mehreren Jahren angebotenen Vorlesung "Kommunalrecht" hervorgegangen ist. Stüer ist Herausgeber und Schriftleiter der Schriftenreihe "Planungsrecht", die im Universitätsverlag der Universität Osnabrück erscheint. Band 1 behandelt das Thema "Verfahrensbeschleunigung, Wirtschaft - Verwaltung - Rechtsschutz" (Rasch-Verlag, Osnabrück 1997) und ist aus einer von Stüer veranstalteten Tagung in der Meyer-Werft in Papenburg hervorgegangen. Band 2 ist den Großvorhaben gewidmet (1999). Als Band 3 ist ein Werk von Dr. Stefan Rude zur Planreparatur im Städtebau (2000) und als Band 4 eine Monografie von Frau Dr. Claudia Plogmann zum Naturschutz in der Fachplanung (2000) erschienen. Band 5 enthält die aktuellen Gesetzestexte von BauGB, BauNVO, ROG und UVPG unter Einschluss des Artikelgesetzes mit einer Einführung zum Städtebaurecht (2001). In Band 6 beschreibt Dr. Dietmar Hönig das Verhältnis von Fachplanung und Eigentumsgarantie (2001). In Band 7 werden von Caspar-David Hermanns die Grundlagen für eine neue Struktur der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten formuliert 2001. In Band 8 behandelt Rechtsanwalt Dr. Holger Spreen »Bundeskompetenzen bei fehlender Umsetzung des Europarechts« durch die Bundesländer und widmet sich dabei besonders auch dem Beispiel der FFHRichtlinie. In Band 9 befasst sich Ltd. Regierungsdirektor Dr. Markus Rieder mit dem Thema »Fachplanung und Präklusion«. In Band 10 widmet sich Dr. Anke Sailer in »Bauplanungsrecht und Monitoring« dem Monitoring bei städtebaulichen Planungen. Im Mittelpunkt der Reihe »Planungsrecht« stehen das Bauplanungsrecht und das Fachplanungsrecht. Aber auch die vielfältigen Bezüge des Planrechts zu verwandten Rechtsgebieten werden in der Schriftenreihe behandelt. In Band 11 untersucht Dr. Wirth die Verwaltungsreform in Niedersachsen. Der von Dr. Tomke Frauke Weers-Hermanns vorgelegten Band 12 befasst sich mit planungsrechtlichen Fragen der Einzelhandelsbetriebe.

 

Seit Januar 1998 ist Stüer zunächst gemeinsam mit Hauptschriftleiter Prof. Dr. Werner Rengeling (Osnabrück) und seit Januar 2012 Schriftleiter der Zeitschrift "Deutsches Verwaltungsblatt". Die Redaktion wird von Dr. Peter Szczekalla (Osnabrück) wahrgenommen.

 

In mehr als 500 Vorträgen und Seminaren sowie 200 Lehrveranstaltungen an den Universitäten Münster und Osnabrück sowie in Oldenburg, am Westfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung und an der Westfälischen Verwaltungsakademie in Münster, am Institut für Städtebau und Wohnungswesen München und Berlin und auf Einladung des Deutschen Volksheimstättenwerks in allen Bundesländern stehen vor allem aktuelle Themen des Planungs- und Umweltrechts, des Kommunalrechts sowie des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts im Mittelpunkt. Seit mehr als 10 Jahren bietet Stüer vielfach gemeinsam mit Ministerialdirektor a. D. Prof. Dr. Michael Krautzberger in allen Bundesländern Fortbildungsveranstaltungen zum aktuellen Städtebaurecht an. Stüer ist Richter im Nebenamt am BGH-Anwaltssenat und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Stüer ist mit Frau Rechtsanwältin Dr. Eva-Maria Stüer verheiratet - Verfasserin der aus ihrer Münsteraner Dissertation hervorgegangenen Schrift "Außenbereichsbebauung. Entwicklung und geltendes Recht (§ 35 BauGB 1998)". Die Arbeit ist als Band 177 in der Schriftenreihe "Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen" erschienen.